Blitzschutz

Blitzschutz - fachgerechter Schutz

Gewitter und damit Blitzschläge haben in den vergangenen Jahren aufgrund der Klimaveränderung an Menge und Intensität erheblich zugenommen. Allein in der Schweiz kommt es zu rund 200.000 Blitzeinschlägen jährlich. Sorgen Sie daher für einen ausreichenden Blitzschutz, denn die Nähe zu einem Kirchturm reicht nicht! Blitze schlagen auch neben hohen Türmen, Bäumen, elektrischen Leitungen und in der Nähe von Gewässern ein.

Blitzableiter leiten Blitze ab und schützen Gebäude und Personen

Blitzschutz-Systeme schützen Haus und Bewohner vor den Auswirkungen von Blitzeinschlägen. Dies zeigt die Statistik der Gebäudeversicherung. Gebäude, die mit einem fachgerechten Blitzschutz versehen sind, haben im Falle eines Blitzeinschlages keine nennenswerten Schäden  zu verzeichnen.

Schützen Sie sich mit einer professionell installierten Blitzschutz-Anlage. Gerne beraten wir Sie auch zu möglichen Subventionen.

 

Impressionen

Sorgfältige Planung, Installation und Wartung der Blitzschutz-Anlage

Die verbindlichen Richtlinien für den Bau von Blitzschutzanlagen sind in den Leitsätzen des Schweizerischen Elektronischen Verbandes (SEV) genauestens geregelt.

  • Blitzschutz-Anlagen dürfen von diplomierten Spenglermeistern installiert werden.
  • Um später Kosten zu sparen: bei Neubauten die Erdung bereits ins Fundament einlassen.
  • Blitzschutz-Anlagen, die freiwillig erstellt werden, werden von einigen kantonalen Gebäudeversicherungen mit bis zu 35% gefördert. Wichtig: der Beitragsgesuch muss zusammen mit der Offerte vor Baubeginn eingereicht werden.
  • Die Bezirksaufseher für Blitzschutz überprüfen alle neuen oder wesentlich veränderten Blitzschutz-Anlagen nach ihrer Fertigstellung.
  • Blitzschutz-Systeme bestehen aus Massnahmen für den äusseren Blitzschutz: z. B. Fangleiter, Ableitungen und Erdungen sowie dem Potentialausgleich.
  • Die regelmässige Wartung der Blitzschutz-Anlage wird alle 10 Jahre vom Blitzschutzaufseher des GVA / AFS kostenlos durchgeführt.

Diese richtet sich nach Nutzung, Bauart und Bauhöhe und betrifft: Räume mit grosser Personenbelegung; Beherbergungsbetriebe, besonders hohe Bauwerke (z. B. Hochhäuser, Hochkamine und Türme); grössere landwirtschaftliche Ökonomie- und Betriebsbauten mit mehr als  3000 m3; Holzbearbeitungsbetriebe; Textil- und Kunststoffwerke; Industrie- und Gewerbebauten mit gefährdeten Bereichen (z. B. bei Lagerung oder Umgang mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen) wie Mühlen, chemische Fabriken, Sprengstoff- und Munitionslager, Rohrleitungsanlagen und Tankstellen; Behälter für feuer- oder explosionsgefährliche Stoffe; Lager für flüssige Treib- und Brennstoffe, samt den zugehörigen Bauten und Anlagen (z. B. Maschinenhaus, Gaswerk, Lagerbauten mit Abfüllvorrichtungen); Bauten und Anlagen an exponierten topographischen Lagen.

Für Ein- und Mehrfamilienhäuser sind Blitzschutzsysteme in der Regel nicht vorgeschrieben.

Ansprechpartner

Silvan Schnyder
Silvan Schnyder Spengler EFZ / Dachdecker EFZ
Roman Raschle
Roman Raschle STV. Geschäftsführer / Projektleiter Dachdecker / Spengler EFZ / Ansprechperson Photovoltaik